Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 1 U 49/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 ZPO, Art 1 GG
Ansprüche auf Unterlassung und billige Entschädigung in Geld wegen Äußerungen über sexuellen Kindesmissbrauch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
- fr-blog.com
Entschädigung bei falschem Missbrauchsvorwurf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unberechtigte Verdächtigung wegen Kindesmissbrauchs: Schadensersatz
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zurückhaltung beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Pädagoge zu Unrecht des Kindesmissbrauchs verdächtigt - Schadenersatz, wenn unnötig viele Personen über den Verdacht informiert wurden
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Schadenersatz für unberechtigten Verdacht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialpädagoge hat bei unberechtigter Verdächtigung wegen Kindesmissbrauchs Anspruch auf Schadensersatz - Unterrichtung eines unnötig großen Personenkreis über Verdacht stellt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 1 O 144/07
- OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 1 U 49/09
- BGH - VI ZR 146/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
Zu den Grenzen des Agenturprivilegs
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 1 U 49/09
Dies und die ihm seinerzeit vorliegenden "Belegtatsachen" hat er darzulegen, andernfalls ist seine Äußerung als unwahr zu behandeln (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 1209, 1210). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 1 U 49/09
Beweisbelastet für die Richtigkeit einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung ist nach dem Rechtsgedanken des § 186 StGB derjenige, der sie aufstellt (vgl. BVerfG NJW 2006, 207, 209). - BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 1 U 49/09
Ausnahmen kommen in Betracht, wenn die Behauptung zu einer Stigmatisierung des Betroffenen führen kann und dessen Intimsphäre berührt (vgl. BVerfG NJW 2000, 2413, 2414 f.).